Volkshochschule Höxter-Marienmünster

Volkshochschule Höxter-Marienmünster

Kurssuche:

AGB (Teilnahmebedingungen)

Anmeldung

Zu allen Kursen, Lehrgängen und Fahrten ist eine schriftliche Anmeldung
(auch per Internet) mit Angabe Ihrer Bankverbindung für eine Last schrift-
Einzugsermächtigung zugunsten der Stadtkasse Höx ter erforderlich; mit der
Unterschrift auf der Anmeldekarte verpflichtet sich der Teilnehmer (TN) zur
Zahlung der Kursgebühr. Bei Kursen mit mindestens vier Terminen kann der
erste Kurst ermin zum Kennenlernen der Veranstaltung genutzt werden.
Jede - auch nur einmalige - Teilnahme nach dem ersten Kurs termin verpflichtet
zur Zahlung der Kursgebühr. Sie ist vier Wochen nach Kursbeginn,
bei Wochenendseminaren zwei Wochen nach dem Ende fällig.

Anmeldebestätigungen und Zahlungsaufforderungen durch die VHS erfolgen
in der Regel nicht, auf Ausnahmen wird gesondert hingewiesen. Die
Teilnehmer werden gebeten, sich am ersten Veranstaltungstermin einzufinden,
sofern sie keine Absage erhalten. Verbindliche Anmeldungen werden in
der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Fehlt oder verspätet sich der
TN am ersten Kurstermin, verfällt der An spruch auf einen Kursplatz. Eine
Veranstaltung wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn mindestens
zehn verbind liche Anmeldungen von Personen ab 16 Jahren vorliegen.

Gebühren und Ermäßigungen

Die Gebühren orientieren sich an der Gebührensatzung und sind zu jedem
Kurs ausgewiesen. Sofern zwei Teilnehmergebühren ausgedruckt sind, gilt die
er mäßigte Gebühr (in Klammern) für

  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und
    Zivil dienstleistende,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder Hilfe zum
    Lebensunterhalt sowie Personen, deren Einkommen das
    Eineinhalbfache des Sozialhilfesatzes nicht übersteigt,
  • Aussiedler, Flüchtlinge und Zuwanderer bis zu zwei Jahren
    nach der Aufnahme in die Bundesrepublik Deutsch land,
  • Inhaber des Huxori-Passes und der JugendleiterCard.

Wenn Sie die Ermäßigung in Anspruch nehmen wollen, müs sen Sie mit
der Anmeldung einen entsprechenden Nachweis in der Geschäftsstellen
der VHS vorlegen. Eine Rückerstattung einbezogener Gebühren ist nicht
möglich. Die Ermäßigung gilt nur für jeweils ein Semester und nur für die
beantragten Kurse.

In den mit * gekennzeichneten Kursen zur Beruflichen Weiterbildung erhalten
Arbeitslose (nur Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Unterhaltsgeld)
aus Höxter und Marienmünster volle Gebührenfreiheit.
Beachten Sie die Möglichkeiten des
Bildungsschecks.

Rücktritt und Abmeldung

Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist möglich, wenn Sie lhren Rücktritt schriftlich
der VHS-Geschäftsstelle bis Kursbeginn (bei Wochen endseminaren jedoch
nur bis eine Woche vor Beginn!) mit teilen.

Abmeldungen von einem laufenden Kurs sind nur schrift lich bei der Geschäftsstelle
in Höxter und nur in begründeten Fällen (z. B. Umzug, Krankheit)
möglich. Den Grund müssen Sie belegen (z.B. ärztliche Bescheinigung).
Dann wird die Gebühr auf Antrag für den Rest des Kurses nach Eingang der
Abmeldung anteilig erstattet.

Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges
Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Minde rung der Teilnehmergebühr.

Ferien

Während der Schulferien finden in den öffentlichen Schulen i. d. R. keine
Veranstaltungen statt.

Im Haus der VHS finden jedoch Veranstaltungen i.d.R. auch in den Ferien
statt, sofern nicht ausdrücklich im Kurs etwas anderes verabredet wurde.

Mitwirkung

Dozenten können Dozentenvertreter, die Kursteilnehmer bis zum dritten
Kurstermin einen Kurssprecher wählen. Diese werden vom VHS-Leiter zu
Konferenzen eingeladen.

Darüber hinaus kann jeder Teilnehmer und jeder Kursleiter Wünsche, Anregungen
und Kritik allen Mitarbeitern der VHS direkt übermitteln! Bitte
machen Sie davon regen Gebrauch.

Haftung

Ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer und Kursleiter sind während der
Veranstaltung und auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Für alle außerhalb
der Stadtgrenze von Höxter und ihrer Ortschaften stattfindenden
Kurse und Fahrten besteht über die Stadt Höxter kein Unfallversicherungsschutz.
Mögliche Schadensfälle sind unverzüglich der Geschäftsstelle anzuzeigen.
Für anderweitige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung. Für Fahrten
gelten u. U. Sonderegelungen.

Gesetzliche Regelungen

Es gelten die einschlägigen Gesetze sowie die in der Geschäfts stelle einzusehende
Honorarordnung und die Gebührensat zung.